Die deutsche Minderheit in Ungarn als Muster zur nationalen Vereinheitlichung

Die deutsche Minderheit in Ungarn als Muster zur nationalen Vereinheitlichung


Spätestens in einem Jahr finden in Ungarn Parlamentswahlen statt. Nach 15 Jahren Zweidrittelmehrheit von Fidesz, 2010 erreichte sie diese und konnte sie bei zwei Wahlen verteidigen, scheint es nun erstmals so, dass die dominierende Position bei den nächsten Wahlen nicht gehalten werden könnte. Angesichts der andauernden Popularität von Péter Magyar und auf der anderen Seite verschiedene Krisen, für die Fidesz keine glaubwürdigen Auswege präsentieren kann, wird es realistisch, dass in der nächsten Parlamentsperiode Fidesz nicht mit der gleichen Kompromisslosigkeit regiert kann, geschweige denn, dass es überhaupt sicher ist, dass sie die Wahlen gewinnen. Die aktuellen Meinungsumfragen spiegeln schon seit längerem dieses Bild wieder, sie zeigen Magyars Tisza Partei auf dem ersten Platz.

Ein Jahr bietet ausreichend Platz für unerwartetes, das in der Skrupellosigkeit von Fidesz an den Rand einer demokratischen Basis, bzw. über diese hinaus getrieben werden kann. Aber ganz abgesehen von den großen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ist es alleine wegen dem Wahlsystem schwierig Vorhersagen auf das Wahlergebnis zu treffen. Das, was Meinungsumfragen zeigen, kann nämlich nicht eins zu eins auf eine mögliche Mandatsverteilung übertragen werden. Die Meinungsumfragen wollen eine Aussage über das Wahlverhalten der gesamten Bevölkerung treffen; als ganze spielt diese im ungarischen Wahlsystem allerdings eine untergeordnete Rolle. Von den 199 Parlamentsmandaten werden 106 direkt in Wahlkreisen bestimmt, nur bei den restlichen 93 werden Stimmen landesweit zusammengesehen. In den Wahlkreisen wird über das Mandat in relativer Mehrheit entschieden (der Kandidat mit den meisten Stimmen bekommt es). Die Stimmen der unterlegenen Kandidaten, bzw. die Stimmen, die den Vorsprung zum zweiten Kandidaten ausmachen, werden anschließend auf die das ganze Land umfassende Ebene übertragen. Dort werden mit Listen die verbleibenden Mandate vergeben.

Die Wahl läuft also regional sehr zerstückelt ab, was die Vorhersagbarkeit schwierig macht. Abweichungen zwischen allgemeinem Stimmverhalten und dem im einzelnen Wahlkreis sind entsprechend wahrscheinlich. Nicht nur auf lokale Besonderheiten und Persönlichkeiten lassen sich Abweichungen zurückführen, sondern im speziellen darauf, dass Fidesz die Wahlkreise mit Bedacht zieht und auch von mehreren Oppositionsparteien ausgeht, die in ihrer Konkurrenz um Stimmen den relativen Sieg von Fidesz sichern. Die Unvorhersagbarkeit ist aber gleichzeitig von entscheidender Bedeutung, da die in Wahlkreisen vergebenen Mandate die Mehrheit aller Mandate darstellen.

Über Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht oder die Nicht-Trennung von Stimme für den Wahlkreis und die allgemeine Liste (wie es etwa in Deutschland mit der Trennung in Erst- und Zweitstimme der Fall ist, und woraus sich Möglichkeiten nicht nur für Wahltaktik, sondern auch für lokale Besonderheiten ergeben) können die verschiedenen Vor- und Nachteile angegeben werden. Aber es ist ein System, das im Rahmen einer Demokratie vorstellbar ist: Mit gleichen Stimmen kann geheim zwischen verschiedenen Parteien und Kandidaten ausgewählt werden.


Das Wahlrecht hat aber auch ein solches Element, das einem demokratischen Grundsatz nur noch sehr bedingt entspricht; wenn es um Abgeordnete der Minderheiten geht. Das Wahlrecht unterstützt, dass Minderheiten mit vergünstigten Konditionen Mandate erreichen, was etwa vergleichbar wäre mit der Befreiung des ‚Südschleswigschen Wählerverbands‘ (SSW), der sich als Vertretung der dänischen Minderheit in Deutschland sieht, von der 5% Sperrklausel bei der Bundestagswahl. Bei der nachvollziehbaren Vergünstigung enden die Gemeinsamkeiten. Denn der SSW tritt als Partei gegen andere Parteien an: Der Wähler, und hier wird nicht unterschieden, ob er Teil der Minderheit ist oder nicht, entscheidet zwischen verschiedenen Positionen und wer ihn im Parlament vertreten soll. Auf gleicher Ebene kann sich für die Partei der Minderheit (bzw. für eine von mehreren) oder für jede andere entschieden werden. Nicht so in Ungarn. Dort stellt die offizielle Vertretung der Minderheit (im Fall der deutschen Minderheit die ‚Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen‘, LdU) einen Kandidaten auf, der auf einer getrennten Liste gewählt wird. Der Wähler aus der Minderheit hat keine Wahl zwischen mehreren Positionen, Parteien oder Kandidaten, sondern dem feststehenden Kandidaten kann in der Aufgabe eine bestimmte (im Vergleich zu durchschnittlichen Mandaten vergünstigte) Menge an Stimmen für das Mandat zu sammeln nur noch zugestimmt werden. Die Rolle des Wählers ist Automatismus nicht Auswahl, hat er sich einmal entschieden über die Liste der Minderheit abzustimmen, ist die Entscheidung, wer die Stimme bekommt, getroffen. Mit der Aufstellung des Kandidaten treffen andere Menschen als der Wähler die Entscheidung der Vertretung.

Ausgesucht und aufgestellt wird der Kandidat von den Abgeordneten der Vollversammlung der LdU. Über die Zusammensetzung der Vollversammlung wird auf lokaler Ebene entschieden, also nicht in direkter Wahl, sondern lokale Selbstverwaltungen entsenden Delegierte. Die lokalen Versammlungen der Minderheit werden demokratisch gewählt, doch ist es sehr fraglich, ob die Auswahl des Kandidaten für das Parlament in der lokalen Wahl entscheidender Faktor ist, bzw. überhaupt sein sollte. Viel mehr werden persönliche, bzw. das, was man sich unmittelbar von der gewählten Person verspricht, im Vordergrund stehen – und nicht eine zwar sehr wichtige Entscheidung, die über Ebenen delegiert einmal in vier Jahren getroffen wird. In dem Nominierungsprozess drückt sich kaum eine demokratischen Legitimation aus unterschiedlichen Positionierungen der Wähler aus.

In der Konzeption wird demokratische Auswahl auch gar nicht angestrebt, das Verfahren ist Ausdruck einer anderen Gesellschaftsvorstellung. Die Auswahl ohne Wahl des einzelnen Wählers behauptet, dass aus der gemeinsamen nationalen Eigenschaft die Minderheit zu einer homogenen Masse wird. In der Gemeinsamkeit gibt es keinen Platz für verschiedene Interessen, Kandidaten, politische Positionen oder Parteien. Weil man deutsch ist, ist man gleich und gibt für den als einem entsprechend vorbestimmten Kandidaten seine deutsche Stimme ab. Die nationale Eigenschaft macht eine demokratische Wahl überflüssig, im Feststehenden muss nur noch eine Art Zustimmungserklärung abgegeben werden.

In der Vereinheitlichung durch das Wahlgesetz wird erklärt, dass an Minderheiten zuerst die Gruppe als ganze das Schützenswerte ist; besondere Rechte und Schutz erhält nicht nur der einzelne Mensch etwa im Schutz des Sprachgebrauchs im öffentlichen Bereich. Das Wahlrecht steht auf der politischen Ebene dafür, die Rechte der Minderheitenvertretung setzten dies aber auch auf andere Bereiche fort: den kulturellen Bereich, die Medien und das Bildungssystem. Jeweils werden in ihnen wie natürlich feststehende Eigenschaften bestimmt und vermittelt. Die Minderheit hat gewisse kollektive Eigenschaften, die durch das Gesetz für die Gruppe geschützt sind. Dass diese Eigenschaften ihren Ausdruck meinst in folkloristischen Stereotypen finden werden, steht auf einem anderen Blatt.

In dieser Konzeption fügt sich die Minderheitengesetzgebung in die ideologischen Vorstellungen von Fidesz ein. Die Minderheiten werden in ihrer Einheitlichkeit zu Vorbildern für das gesamte Volk konstruiert: So wie die Minderheiten in ihrem Kollektivismus einheitlich sind, so soll es das ungarische Volk als ganzes sein. Politische Entscheidungen, Parteien, Unterschiede, Individualität und Interessen sollen in nationaler Einheit verschwinden. So wie die Funktionäre der Minderheit die Eigenschaften der Minderheit kennen, so kennt Fidesz die Eigenschaften des ungarischen Volkes, das diesen Entscheidungen ohne Wahl nur noch zuzustimmen hat. Stimmt man der nationalen Meinung nicht zu, bedeutet das, dass man kein Teil der ursprünglichen Gemeinschaft ist, als Vaterlandsverräter ausgeschlossen ist.

Der Vorwurf und das Argument des Vaterlandsverrats wird entsprechend häufig vorgebracht, nicht nur von Fidesz, sondern auch von der Opposition. Allerdings muss es im Gegensatz zum Bereich der Minderheit noch bei einem Argument in politischer Auseinandersetzung bleiben. Die Vereinheitlichung als Ausschluss des Vaterlandverräters kann nicht konkret verwirklicht werden, indem einzelne Menschen abgeschoben, eingesperrt, getötet werden, noch allgemein, indem etwa das Wahlsystem nach dem Vorbild der Minderheit umorganisiert und so abgeschafft würde. Zumindest noch bleibt der Vaterlandsverrat Rede in einer mehrschichtigen, demokratischen und so politischen Auseinandersetzung.

Ganz abgesehen, dass durch die Rede schon Strafen ausgesprochen werden und für konkrete Nachteile gesorgt wird, warum sollte ein Argument vorgebracht werden und sich entsprechend positioniert werden, wenn man dies nicht auch umsetzen mag. Nur internationale Abhängigkeiten und wohl auch die Frage, ob eine solche grundlegende Veränderung des politischen Systems intern durchgesetzt werden könnte, stehen einer umfassenden Umsetzung entgegen. Aber nicht nur die Rede- und Argumentationsweise und die Konzeption des kleinen Bereiches der Minderheiten zeigen die Richtung, sondern auch konkrete Maßnahmen. Ein Gesetz wird nach dem nächsten beschlossen, das die Vereinheitlichung nach und nach handgreiflicher macht, Möglichkeiten schafft Personen und Gruppen auch tatsächlich aus der Gemeinschaft des Volkes auszuschließen. Die Verschärfungen bewegen sich fürs Außen und Innen gerade noch im akzeptablen Rahmen, verhindern den eindeutigen Bruch mit den traditionellen demokratischen Regeln. In ihrer ständigen Verschärfung spielen sie damit, dass irgendwann nicht weiter darauf geachtet wird, oder bestraft wird, sondern es als Bestehendes akzeptiert wird. Trotzdem verschiebt sich die Grenze des Möglichen, ein Bereich nach dem anderen erfasst – und somit sind natürlich auch mehr und mehr Menschen konkret von dem vereinheitlichenden Ausschluss betroffen.

Beispiele der Verschärfung aus der letzten Zeit wären: Beschlossen wurde, dass Doppelstaatsbürgern die ungarische Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, wenn sie gegen die nationale Souveränität verstoßen. Homosexualität wurde zu einer Art ansteckenden Krankheit erklärt, deren Popularisierung im Namen des Schutz der Kinder untersagt werden soll. Das Versammlungsrecht, also andere Meinungen öffentlich zu vertreten, wurde unter diverse Bedingungen gestellt, unter anderem den Schutz der Kinder und somit unter einen vollständig willkürlichen Begriff. Willkürliche Regeln aufzustellen kann grundsätzlich als Methode verstanden werden; grundsätzlich in der Arbeit der Behörde zum Schutz der Souveränität, oder um Medien oder NGOs einzuschränken. Neben den aufgezählten neuen (verfassungs-) gesetzlichen Maßnahmen ist seit Jahren der Ausnahmezustand aufrecht und es laufen Kampagnen gegen einzelne Personen, die als Verräter der Nation gebrandmarkt werden.

Dass es zu Ausschluss kommt, wenn doch behauptet wird eine Gemeinschaft zu bilden, ist kein Widerspruch, sondern ein notwendiger Zusammenhang. In der Unmöglichkeit festzumachen, was gemeinsame Eigenschaften der Nation sind, die sich nur aus Unterschiedlichkeiten der einzelnen Menschen und Interessen zusammensetzt, kann nur mittels Abgrenzung eine Bestimmung vollzogen werden. Es kann nicht gesagt werden, wie man ist, sondern nur wie man nicht ist; und zwar egal, ob dieses innerhalb oder außerhalb der behaupteten Gruppe gefunden wird. Indem festgelegt, abgegrenzt und ausgestoßen wird, bedeutet die Vereinheitlichung notwendig Gewalt.


Der Abgeordnete der deutschen Minderheit, Imre Ritter, ist nicht nur Verwirklichung des Systems der nationalen Vereinheitlichung, sondern auch stimmfreudiger Vertreter zu den fortlaufenden Verschärfungen: Der Abgeordnete stimmt üblicherweise mit Fidesz.

Auf der anderen Seite zu Minderheitengesetz und Stimmverhalten bekommt die Minderheitenvertretung finanzielle Unterstützung aus der Bundesrepublik. Also von einem Land, dem Demokratie, Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit, also das, was als europäische Werte deklariert wird, wichtig ist. Legitimiert wird die Unterstützung zuerst durch die historische Verbindung und einer daraus entstehenden Verantwortung. Konkret, indem zwischen Minderheitenorganisation und Abgeordnetem getrennt wird. Die LdU ist als neutrale Interessensvertretung der Minderheit unproblematisch und hat keinen Einfluss und Zusammenhang mit dem Abgeordneten. Die Verbindung, dass die LdU den Kandidaten auswählt und welche Konsequenzen damit konkret für das Abstimmungsverhalten und die Konzeption von Minderheit zusammenhängen, verschwinden. Angesichts der Unhaltbarkeit der konkreten Erklärung, bleibt es bei der allgemeinen: Die nationale Verbindung mit der Minderheit stellt etwas unverhandelbares dar – ein Argument, das dem kollektivistischen Denken der ungarischen Minderheitengesetzgebung schon nicht mehr so fremd ist.

Neben der allgemeinen Problematik ist die Zusammenarbeit der BRD mit der LdU eine Frage des Geldes. Warum sollte eine Organisation, die einen solchen Abgeordneten auswählt, die Verteilung von Geld plötzlich unter anderen Gesichtspunkten durchführen. Es nicht so verteilen, wie es ihrer grundlegenden Positionierung entspricht. Für die BRD scheint etwas kein Problem zu sein, was ihr anderswo, und sogar der EU, ein Problem ist. Der illiberalen Veränderung des Staates wird auf anderen Ebenen mit gesperrten Geldern, Sanktionen, Verfahren oder zumindest Erklärungen reagiert. Die Minderheit hingegen bleibt eine Angelegenheit der Nibelungentreue.

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